Was darf ich fahren? |
Die nationale Schlüsselzahl 197 dokumentiert, dass die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keinerlei einschränkende Funktion. Somit dürfen Inhaber von Klasse B197 auch im Ausland Schaltfahrzeuge führen. (Wer allerdings später weitere Führerscheinklassen z. B. C1/C benötigt, sollte sich vorher informieren lassen.) Für B197 absolviert ihr während der praktischen Ausbildung Klasse B so viel Fahrstunden (mindestens 10 Fahrstunden) auf einem Schaltfahrzeug, dass ihr in einem mindestens 15-minütigen verpflichtenden Test der Fahrschule zeigen könnt, dass ihr die Fähigkeit zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs besitzt. Erst dann stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus. Nach einer bestandenen praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug erhaltet ihr die Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197, die uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen berechtigt. |
|
Wo liegen die Hürden? |
Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren |
|
Wie viele Fahr- und Theoriestunden? |
Übungsstunden: nach Bedarf |
|
Was muss ich mitbringen? |
Lichtbild |
B 197
